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BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme einer Bundesstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen - Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Neuverlegung - so genannte Folgekosten - - Erwachsen eines einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nahe kommendes Rechts - Geltung des so ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 658
- WM 1971, 754
- DVBl 1972, 111
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60
Versorgungsleitungen in Bundesstraßen
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68
Seine Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BGHZ 37, 353), nach der § 8 Abs. 10 FStrG die gesamten Rechtsbeziehungen, wie sie bei der Inanspruchnahme einer Bundesstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen der hier vorliegenden Art zwischen den Beteiligten entstehen, dem bürgerlichen Recht unterstellt.Unter Hinweis auf das in NJW 1962, 1817 (= BGHZ 37, 353) veröffentlichte Senatsurteil führt das Berufungsgericht weiter aus, der Grundgesetzgeber habe mit dem Übergang des Eigentums an den früheren Reichsstraßen auf den Bund (Art. 90 GG) nicht auch das Eigentum an den in den Straßenkörper verlegten Versorgungsleitungen dem Bund zukommen lassen wollen.
In sachenrechtlicher Hinsicht ist aus dem Berufungsurteil nicht klar zu ersehen, welche unmittelbaren Folgerungen das Berufungsgericht daraus ziehen will, daß-in ein fremdes Grundstück verlegte Versorgungsleitungen nur dann bewegliche Sachen und damit rechtlich selbständig bleiben, wenn sie entweder nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts an dem fremden Grundstück mit diesem verbunden werden (§ 95 Abs. 1 BGB; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 37, 353, 356, 358) [BGH 11.07.1962 - V ZR 175/60].
- BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65
Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68
Dazu ist sie auch nicht auf Grund des sogenannten Veranlassungsprinzips verpflichtet (vgl. dazu das Senatsurteil BGHZ 51, 319). - BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66
Ersatz von Verlegungskosten hinsichtlich Versorgungsleitungen - Verlegung von …
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68
Wenn das nach Ansicht des Berufungsgerichts der Annahme eines Leiheverhältnisses entgegenstehende Bedenken - nämlich die Beklagte könne nicht gewollt haben, daß sie sich der Gefahr seiner einseitigen Beendigung durch die Klägerin aussetzte und sich dadurch unmöglich machte, "die ihr im Interesse der Bevölkerung obliegenden Pflichten zu erfüllen oder deren Erfüllung doch jedenfalls zu deren finanziellen Lasten zu erschweren" - auch der Heranziehung des Art. 30 des Kunststraßengesetzes 1896 entgegengehalten werden sollte, so müßte dies zur Prüfung der Frage führen, ob denn der Beklagten damals auf anderer Grundlage als dieser die Verlegung der Leitungen überhaupt gestattet worden wäre (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 9. Juli 1969, V ZR 62/66, WM 1969, 1283, und das dadurch bestätigte Urteil desselben Senats des Berufungsgerichts vom 17. März 1966, 1 U 63/65).
- BGH, 20.12.1971 - V ZR 132/69
Ausbaus der Bundesstraße 8 - Verlegung einer Gasleitung - Gestattung einer …
Inzwischen hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, daß im Anwendungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts besteht, daß derjenige, der durch Änderung des Verlaufs einer Straße oder auch nur einer Kreuzung einem anderen Kosten verursache, diese Kosten zu tragen habe (Kreuzung eines Abwasserkanals mit einer Straße: BGHZ 51, 319, 324 [BGH 14.01.1969 - V ZR 74/65]; längsverlegte Wasserleitungen: Urteil vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66, (WM 1969, 1283, 1284 links) und Urteil vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754), vgl. zur Anwendung der §§ 10 Abs. 2, 18 Abs. 3 NWLStrG auf bürgerlich rechtliche Nutzungsverträge auch Urteil vom 27. Juni 1969, - V ZR 89/66, WM 1969, 1285 = DVBl 1970, 111 [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66] mit Anm. Stürner). - BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche …
Dies gilt auch, soweit die Revision auf die Ausführungen des Senats zu BGHZ 37, 353 in den Urteilen vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 (WM 1969, 1283, 1284 links) und vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754 rechts) hinweist.